Kommunalleasing - so geht's
9 Schritte zum Leasing von Investitionsobjekten
- Die Investitionsvorhaben der öffentlichen Hand sind so verschieden wie die Aufgaben kommunaler Kunden. Deshalb bekommen Sie von uns auch keine standardisierten Lösungen, sondern ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Leasing-Angebot.
- Wir sind Ihr unabhängiger Leasing-Partner für Investitionsobjekte mit Anschaffungswerten zwischen 2.500 € und 150.000 €.
Nutzen statt kaufen!
Leasing ist die Gebrauchsüberlassung eines Gutes auf Zeit gegen Entgelt. Der Grundgedanke des Leasings ist den Menschen schon seit der Antike geläufig: Von Aristoteles stammt die Erkenntnis, dass Reichtum nicht im Eigentum an einer Sache, sondern in seinem Gebrauch liegt. Besonders bei Investitionen in Wirtschaftsgüter hat sich diese Sichtweise inzwischen längst etabliert.
Leasing Schritt für Schritt
- Sie haben Ihre Ausschreibung abgeschlossen und Ihren Lieferanten ausgewählt.
- Sie besprechen mit uns Ihre Leasingvorstellungen.
- Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein passgenaues Leasing-Angebot und gehen den Vertragsentwurf mit Ihnen ausführlich durch.
- Sie schließen mit uns einen Leasingvertrag für das ausgewählte Investitionsgut.
- Wir treten in den von Ihnen ausgehandelten Kaufvertrag mit Ihrem Lieferanten ein.
- Sie bestätigen uns – nach ordnungsgemäßem Eingang der Anschaffung bei Ihnen – den einwandfreien Zustand Ihres Leasingobjektes.
- Wir zahlen den Rechnungsbetrag an Ihren Lieferanten.
- Sie zahlen das vereinbarte monatliche Nutzungsentgelt – die Leasingrate – während der Laufzeit des Leasingvertrages an uns.
- Sie geben Ihr geleastes Wirtschaftsgut am Ende der Laufzeit des Vertrages an uns zurück oder leasen es zu günstigen Bedingungen weiter.
Vertragsarten
Wir entwerfen für Sie einen maßgeschneiderten Kommunalleasing-Vertrag, der in der Regel auf einem der hier dargestellten Vertragstypen basiert.
Teilamortisationsvertrag
Bei der Teilamortisation wird über die Leasingrate nur ein Teil des Anschaffungspreises abgedeckt. Es bleibt ein Restwert, weil die Kosten des geleasten Wirtschaftsgutes während der Vertragslaufzeit nicht in vollem Umfang zurückgeführt werden. Daher nennt man diese Vertragsvariante auch Restwert-Leasing.
Vollamortisationsvertrag
Beim Vollamortisationsvertrag werden die Kosten des Investitionsobjektes über die Dauer des Leasingvertrages vollständig zurückgeführt.
Kündbarer Leasingvertrag
Der kündbare Leasingvertrag ist ein besonders flexibles Vertragsmodell, bei dem zunächst eine Grundleasingdauer festgelegt wird. Auf Wunsch kann der Leasingnehmer seinen Vertrag innerhalb vereinbarter Fristen entweder vorzeitig kündigen oder aber seine geplante Leasingdauer verlängern.